Ihr Tipp ist uns einiges Wert!

Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte?

Dann geben Sie uns einen Tipp.

Vielleicht wissen Sie von einem Haus, einer Wohnung, einem Grundstück oder einer anderen Immobilie, bei der ein Verkauf geplant ist oder möglicherweise bevorsteht.

Wenn aus Ihrem Tipp ein erfolgreicher Immobilienverkauf über raumwerk³ entsteht, bedanken wir uns mit 350 €

So funktioniert es
1. Sie geben uns einen Tipp
Teilen Sie uns mit, welche Immobilie möglicherweise verkauft werden soll und wie wir den Eigentümer erreichen können.

2. Wir nehmen Kontakt auf
Wir prüfen Ihren Hinweis und nehmen – soweit dies rechtlich zulässig ist – Kontakt mit dem genannten Eigentümer auf.

3. Der Eigentümer entscheidet selbst
Der Eigentümer entscheidet selbstverständlich selbst, ob er mit raumwerk³ sprechen und uns mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragen möchte.

4. Die Immobilie wird verkauft
Kommt aufgrund Ihres Tipps ein Maklervertrag mit raumwerk³ zustande und wird die betreffende Immobilie anschließend erfolgreich verkauft, erhalten Sie die vereinbarte Tippgeberprämie.

350 € für einen erfolgreichen Tipp

Die Auszahlung erfolgt, wenn die Voraussetzungen für die Tippgeberprämie vollständig erfüllt sind.

Insbesondere muss:

  • der Tipp auf eine konkrete Immobilie bzw. einen konkreten Eigentümer bezogen sein,
  • der Hinweis bei uns eingegangen sein,
  • der Eigentümer aufgrund des Tipps mit raumwerk³ in Kontakt gekommen sein,
  • ein Maklerauftrag zustande gekommen sein und
  • anschließend ein Kaufvertrag über die betreffende Immobilie wirksam zustande gekommen sein.

Für einen bloßen Kontakt oder eine unverbindliche Anfrage wird keine Tippgeberprämie gezahlt.

Wichtig: Der Eigentümer entscheidet selbst

Ein Tipp verpflichtet den genannten Eigentümer zu nichts.
Wir kontaktieren die Person lediglich im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten. Ob die Immobilie verkauft wird und ob raumwerk³ mit dem Verkauf beauftragt wird, entscheidet ausschließlich der Eigentümer.

Auch der Verkaufspreis und die sonstigen Vertragsbedingungen werden zwischen Eigentümer und Käufer bzw. den jeweiligen Vertragspartnern vereinbart.

Bitte beachten Sie

Bitte übermitteln Sie uns nur personenbezogene Daten anderer Personen, wenn Sie dazu berechtigt sind.

Wenn Sie beispielsweise Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse eines Eigentümers an uns weitergeben, handelt es sich um personenbezogene Daten einer dritten Person.

Wir verwenden diese Angaben ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Hinweises und zur möglichen Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit dem Immobilienverkauf und beachten dabei die geltenden Datenschutzvorschriften.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wann gibt es keine Tippgeberprämie?

Eine Tippgeberprämie wird insbesondere nicht gezahlt, wenn:

  • die betreffende Immobilie bzw. der Eigentümer bei raumwerk³ bereits bekannt war,
  • der Eigentümer bereits vor Ihrem Hinweis mit raumwerk³ in Kontakt stand,
  • der Verkauf bereits durch einen anderen Kontakt oder Hinweis bei uns angebahnt war,
  • kein Maklervertrag mit raumwerk³ zustande kommt,
  • die Immobilie nicht verkauft wird oder
  • der Verkauf nicht auf den von Ihnen gegebenen Tipp zurückzuführen ist.

Bei mehreren Tippgebern kann eine Prämie nur einmal für denselben erfolgreichen Tipp gezahlt werden. Maßgeblich ist grundsätzlich, welcher Hinweis bei uns zuerst eingegangen ist und tatsächlich zum späteren Auftrag geführt hat.
Jetzt Tipp abgeben


Wir freuen uns auf Sie!

raumwerk³  


Bitte übermitteln Sie personenbezogene Daten Dritter nur, wenn Sie hierzu berechtigt sind. Die von Ihnen angegebenen Daten können zur Kontaktaufnahme mit der genannten Person verwendet werden.

 
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