Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Tätigkeit als Immobilienmaklerin
raumwerk³
Inhaberin Regina Andermann
Taunusstraße 12
35398 Gießen
Telefon: 06403 – 926437
E-Mail: immobilien@raumwerkhoch3.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Tätigkeit von raumwerk³ als Immobilienmaklerin, soweit mit dem jeweiligen Auftraggeber keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.
Individuelle Vereinbarungen zwischen raumwerk³ und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für Verbraucherverträge gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
2. Zustandekommen des Maklervertrages
Ein Maklervertrag kommt durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und raumwerk³ zustande.
Die Übermittlung einer Anfrage über unsere Website, insbesondere über das Formular „Immobilie anbieten“, stellt noch keinen Maklervertrag dar.
Soweit gesetzlich vorgeschrieben, bedarf der Maklervertrag der Textform.
Dies gilt insbesondere für Maklerverträge über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus gemäß § 656a BGB.
3. Tätigkeit von raumwerk³
raumwerk³ weist Gelegenheiten zum Abschluss von Kaufverträgen nach und/oder vermittelt den Abschluss entsprechender Verträge.
Der konkrete Umfang der Tätigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag.
Zu den möglichen Leistungen gehören insbesondere:
- persönliche Beratung
- marktgerechte Preiseinschätzung bzw. Wertermittlung
- Entwicklung einer Vermarktungsstrategie
- Erstellung und Aufbereitung von Exposés
- Erstellung bzw. Koordination von Foto- und Bildmaterial
- Veröffentlichung der Immobilie in geeigneten Medien und Immobilienportalen
- Bearbeitung von Interessentenanfragen
- Organisation und Durchführung von Besichtigungen
- Begleitung von Kaufpreisverhandlungen
- Koordination der erforderlichen Unterlagen
- Begleitung bis zum Notartermin
- organisatorische Begleitung des weiteren Verkaufsablaufs
Welche Leistungen im konkreten Fall erbracht werden, kann individuell vereinbart werden.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Anzeigen, Besichtigungen, Interessenten oder einen bestimmten Verkaufspreis besteht nicht.
4. Keine Garantie für Verkauf oder Verkaufspreis
raumwerk³ schuldet keinen bestimmten Verkaufserfolg und keine bestimmte Verkaufsdauer.
Insbesondere wird nicht garantiert, dass:
- ein bestimmter Kaufpreis erzielt wird,
- innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein Käufer gefunden wird,
- eine bestimmte Anzahl von Interessenten erreicht wird oder
- ein Kaufvertrag tatsächlich zustande kommt.
Die Entscheidung über den Abschluss eines Kaufvertrages und dessen Bedingungen bleibt allein dem Auftraggeber vorbehalten.
5. Makleralleinauftrag
Wurde ein Makleralleinauftrag vereinbart, verpflichtet sich der Auftraggeber für die vereinbarte Laufzeit grundsätzlich dazu, keinen weiteren Makler mit dem Verkauf des Vertragsobjekts zu beauftragen.
Der einfache Makleralleinauftrag hindert den Auftraggeber grundsätzlich nicht daran, selbst einen Käufer zu finden.
Findet der Auftraggeber selbst einen Kaufinteressenten, verpflichtet er sich, raumwerk³ hierüber unverzüglich zu informieren.
Der Interessent soll zur weiteren Bearbeitung an raumwerk³ verwiesen werden.
Eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur ausschließlichen Verkaufsabwicklung durch raumwerk³ besteht nur, wenn dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
6. Individuelle exklusive Verkaufsabwicklung
Soll raumwerk³ auch bei einem vom Auftraggeber selbst gefundenen Kaufinteressenten die weitere Verkaufsabwicklung übernehmen, kann dies durch eine gesonderte individuelle Vereinbarung geregelt werden.
Hierzu kann insbesondere eine gesonderte Vereinbarung über die exklusive Verkaufsabwicklung abgeschlossen werden.
Eine solche Vereinbarung wird nicht allein durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet.
7. Maklerprovision
Die Höhe der Maklerprovision wird im jeweiligen Maklervertrag oder in einer sonstigen Vereinbarung individuell festgelegt.
Die Provision kann insbesondere als prozentualer Anteil am notariell beurkundeten Kaufpreis vereinbart werden.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, versteht sich eine angegebene Provision einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Anspruch auf Maklerlohn entsteht nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere gemäß § 652 BGB, wenn der Hauptvertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung von raumwerk³ zustande kommt.
8. Käufer- und Verkäuferprovision
Bei Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser gelten für Verbraucherkäufer die gesetzlichen Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten.
Insbesondere sind die §§ 656c und 656d BGB zu beachten.
raumwerk³ wird keine Vereinbarung treffen, die von zwingenden gesetzlichen Vorschriften zur Verteilung der Maklerkosten zulasten eines Verbrauchers abweicht.
Die jeweils konkret geschuldete Provision ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.
9. Fälligkeit der Provision
Die Maklerprovision wird fällig, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt sind und der Provisionsanspruch fällig ist.
Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist die Provision nach Abschluss des notariellen Hauptvertrages und Eintritt der gesetzlichen Voraussetzungen zu zahlen.
Sollte der Hauptvertrag aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung von raumwerk³ zustande kommen, bleibt der Provisionsanspruch auch dann bestehen, wenn der Vertrag zu abweichenden, gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Bedingungen abgeschlossen wird, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
10. Vorkenntnis
Erhält der Auftraggeber einen Nachweis über einen Interessenten oder eine Immobilie, die ihm bereits bekannt war, hat er raumwerk³ hierüber unverzüglich zu informieren.
Die behauptete Vorkenntnis ist auf Verlangen nachvollziehbar darzulegen.
Eine Vorkenntnis schließt einen Provisionsanspruch nicht automatisch aus. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und insbesondere die Frage, ob die Tätigkeit von raumwerk³ für den Abschluss des Hauptvertrages ursächlich geworden ist.
11. Weitergabe von Nachweisen und Informationen
Nachweise und Informationen von raumwerk³ dürfen grundsätzlich nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
Dies gilt insbesondere für Informationen über angebotene Immobilien und die Identität von Eigentümern.
Eine Weitergabe an Personen, die zur Vorbereitung eines konkreten Immobiliengeschäfts erforderlich sind, bleibt zulässig, soweit dies mit dem Auftrag abgestimmt und rechtlich zulässig ist.
12. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, raumwerk³ alle für die Vermittlung erforderlichen Informationen und Unterlagen möglichst vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Grundbuchunterlagen
- Bauunterlagen
- Grundrisse
- Wohnflächenberechnung
- Energieausweis
- Angaben zu bestehenden Mietverhältnissen
- Angaben zu Belastungen und Rechten Dritter
- Angaben zu bekannten Mängeln
- sonstige für den Verkauf relevante Informationen
Der Auftraggeber informiert raumwerk³ unverzüglich über Änderungen, die für die Vermarktung oder den Verkauf relevant sind.
13. Angaben des Auftraggebers
raumwerk³ ist grundsätzlich auf die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen angewiesen.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Angaben nach seinem Kenntnisstand vollständig und richtig sind.
raumwerk³ übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit von Angaben, die von Dritten oder vom Auftraggeber stammen, soweit eine Überprüfung durch raumwerk³ nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Gesetzliche Pflichten von raumwerk³ bleiben unberührt.
14. Besichtigungen
Besichtigungen werden grundsätzlich nach vorheriger Abstimmung durchgeführt.
Der Auftraggeber ermöglicht den Zugang zur Immobilie und stellt sicher, dass vereinbarte Besichtigungstermine durchgeführt werden können.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, organisiert und koordiniert raumwerk³ die Besichtigungen im Rahmen des jeweiligen Auftrags.
15. Kaufvertragsabschluss und Notar
Der Kaufvertrag über die Immobilie wird zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen.
raumwerk³ ist nicht Vertragspartei des Kaufvertrages.
Die notarielle Beurkundung erfolgt durch den von den Vertragsparteien ausgewählten Notar.
raumwerk³ kann die Parteien organisatorisch bei der Vorbereitung und Koordination des Notartermins unterstützen.
Die rechtliche Gestaltung und Prüfung des Kaufvertrages obliegt dem beurkundenden Notar bzw. den jeweils beauftragten Rechtsberatern.
16. Finanzierung
Soweit gewünscht, kann raumwerk³ die Kommunikation und organisatorische Abstimmung mit Finanzierungspartnern unterstützen.
Eine individuelle Finanzierungsberatung oder Vermittlung von Finanzierungsverträgen ist hiervon nicht umfasst, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde und die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
17. Besondere Kosten
Die gewöhnliche Tätigkeit von raumwerk³ ist grundsätzlich durch die vereinbarte Maklerprovision abgegolten.
Besondere Fremdleistungen oder zusätzliche Kosten, die auf Wunsch des Auftraggebers beauftragt werden, bedürfen grundsätzlich einer vorherigen Vereinbarung.
Hierzu können beispielsweise besondere Foto-, Marketing-, Druck- oder sonstige Dienstleistungen gehören.
18. Laufzeit und Beendigung
Die Laufzeit eines Maklervertrages richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.
Bei einem Makleralleinauftrag gelten insbesondere die dort vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
19. Nachwirkung
Kommt nach Beendigung des Maklervertrages ein Hauptvertrag mit einem Interessenten zustande, den raumwerk³ während der Vertragslaufzeit nachgewiesen oder wesentlich vermittelt hat, bleiben gesetzliche Provisionsansprüche unberührt, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind.
20. Haftung
raumwerk³ haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet raumwerk³ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
21. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von raumwerk³.
22. Verbraucherwiderruf
Soweit einem Verbraucher bei Abschluss eines Maklervertrages ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird hierüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorschriften informiert.
Die Widerrufsbelehrung ist Bestandteil der Vertragsunterlagen, soweit sie gesetzlich erforderlich ist.
23. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Ein Verbraucher kann mit seinen gesetzlichen Gegenansprüchen aufrechnen.
Im Übrigen ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, soweit gesetzlich zulässig.
Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
24. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Gerichtsstandsvereinbarungen mit Verbrauchern werden nicht getroffen, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich unzulässig ist.
raumwerk³
Inhaberin Regina Andermann
Taunusstraße 12
35398 Gießen
Telefon: 06403 – 926437
E-Mail: immobilien@raumwerkhoch3.de.
Stand September 2026